Zum 36. Stammtisch hatte am 27.09.2023 der LVBS in die Gaststätte „Zum Schießhaus“ in Dresden geladen. Fast alle 16 Berufsschulzentren waren vertreten. Jürgen Fischer, 2. Vorsitzender des LVBS und Leiter der Fachgruppe Berufliche Schulen im Lehrerbezirkspersonalrat (LBPR) begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Auch bei diesem Stammtisch war es gelungen, zügig in die Themen, die im Vorfeld benannt wurden, einzusteigen und eine rege Diskussion zu beginnen. Besonders ist an diesem Stammtisch, dass die Teilnahme unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit ist. So sind Gewerkschaftslose, wie auch Mitglieder des LVBS und Mitglieder anderer Gewerkschaften anwesend. Unter dieser Voraussetzung kommen viele Themen, die in den BSZ interessieren zur Sprache. Ziel der Veranstaltung ist, Probleme zu erkennen und Lösungsansätze zu finden. Der Austausch zwischen den ÖPR-Vorsitzenden zeigt immer wieder, dass es Probleme gibt, die auf die Einrichtung, die Ausbildungsrichtungen, aber auch allgemein organisatorischer Art bezogen sind. Ähnliche Schulstrukturen, bedeuten ähnliche Probleme. Durch den Austausch lassen sich gute Erfahrungen weitergeben und Reaktionsmöglichkeiten offenlegen. Jürgen Fischer informierte die Teilnehmer darüber, dass der Standortleiter des Lasub Dresden Herr Kettner in den Ruhestand geht. Herr Dreske ist für die Zeit, in der Herr Kettner seinen Resturlaub nehmen muss und für die Zeit bis zur Neubesetzung der Stelle der amtierende Standortleiter. Jürgen Fischer äußerte die Hoffnung, dass eine Neubesetzung zügig umgesetzt werden kann.
Im nächsten Punkt ging es um Lehrkräfte mit besonderen schulischen Aufgaben. Ein Sonderweg in Sachsen, der Kolleginnen und Kollegen bestärken soll, zusätzliche Arbeiten zu übernehmen. Die Stellen werden ausgeschrieben und es findet ein Bewerberverfahren statt. Für Tarifbeschäftigte, die ausgewählt werden, gilt eine einjährige Bewährungszeit, nach der sie in die EG 14 eingruppiert werden. Im Auswahlverfahren sind die ÖPR einbezogen. Rückfragen gab es bei verbeamteten Bewerbern. In der Diskussion wurde herausgestellt, dass es die einjährige Bewährung nicht zwangsläufig gibt, sondern eine Beförderung von einer vorhandenen Funktionsstelle abhängig ist. Es kann also sein, dass verbamtete Lehrkräfte nicht zwangsläufig nach einem Jahr befördert werden. Außerdem ist zu beachten, dass für Beamte (A13) die Zulage als Beförderung gilt und erst danach die Beförderung in die A14 erfolgt. Es kann also sein, dass die Beförderung in A14 längere Zeit dauert. Natürlich gab es Diskussionen, wer wen vorher beraten oder informieren muss. Die ÖPR-Vorsitzenden und die Mitglieder der ÖPR sollten Fragen in diesem Zusammenhang beantworten können. Wenn sie dabei Probleme haben, helfen die LBPR-Mitglieder gern, im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Einigkeit herrschte in der Runde, dass in diesen Fragen Eigenverantwortung der Bewerbenden vorhanden sein muss. Genau hier zeigt sich, dass es von Vorteil ist, auch als Beamter in einer Gewerkschaft zu sein, um sich vor einer Bewerbung beraten zu lassen. In der Diskussion ging es in diesem Zusammenhang auch um das Thema Belastung der Lehrkräfte. Im Schreiben vom ehemaligen Staatssekretär Wolff wurden viele Möglichkeiten zur Entlastung von Lehrkräften genannt. Dieses Schreiben hat Gesetzes Charakter und ist deshalb umzusetzen. Die ÖPR -Vorsitzenden werden darauf achten, dass z.B. bei der Menge der Dienstberatungen und bei der Gestaltung der Vorbereitungswoche dieses Schreiben weiterhin berücksichtigt wird.
In einem nächsten Punkt ging es um die Nutzung von Plattformen und die Veröffentlichung von Daten. In der Diskussion wurde herausgestellt, dass offizielle Kanäle, wie z.B. lernsax genutzt werden sollten. Bei allen anderen Kanälen ist Vorsicht geboten, weil Datenschutzbestimmungen eingehalten werden müssen und Zustimmungen nötig sind. Von der Nutzung von Whats- app -Gruppen ist abzuraten. Hier kann es sogar zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, denen man sich persönlich stellen muss. Für die Nutzung von KI im Unterricht sicherte Jürgen Fischer zu, bei einem Treffen mit Staatsminister Piwarz Anfang November darauf zu drängen, die Rechtssicherheit beim Umgang bzw. bei der Anwendung durch das Ministerium zu schaffen.
Durch Corona haben sich Veränderungen ergeben, die sich in der weiteren Diskussion verdeutlichte. So gibt es in der FOS und im BGy Überschneidungen bei den Vergleichsarbeiten mit den Prüfungen vor allem im Fach Englisch. Durch die Corona Auswirkungen wurden die Vergleichsarbeiten in die Prüfungszeit laut Erlass gelegt. Das führt zur Überlastung der Lehrkräfte. Jürgen Fischer versicherte, das Problem an das Kultusministerium heranzutragen und den Vorschlag prüfen zu lassen, die Vergleichsarbeiten wieder in den Zeitraum Januar zu legen. Bis zur Lösung sollten die betreffende Lehrkräfte Überlastungsanzeigen einreichen, um den Zustand aktenkundig zu machen und sich rechtlich abzusichern.
Durch den Lehrkräftemangel entwickeln sich andere Verfahrensweisen in der Schulorganisation. Bei Abordnungen und Versetzungen war es bisher so, dass bei Lehrkräfteüberhang an Schulen die Schulleitung den Überhang auf eine Lehrkraft zusammenführen musste und diese dann abgeordnet oder versetzt wurde. Jetzt zeigt sich, dass der Mangel teilweise so groß ist, dass trotz Mangel im Fach oder an der Schule Lehrkräfte in Bedarfsfächern abgeordnet werden. Die ÖPR müssen hier verstärkt darauf achten, dass es nicht zu weiteren Überlastungserscheinungen bei den Lehrkräften kommt.
Der Personalmangel führt auch dazu, dass sich Bearbeitungszeiten im Lasub verlängert haben. Das kann zur Folge haben, dass es zu Fristüberschreitungen bei Anträgen und Vorgängen kommen kann. Aus diesem Grund ist es nötig, dass die Lehrkräfte sich über Fristen informieren und eventuell Geltendmachung zu stellen, um Nachteile zu vermeiden. Die ÖPR-Vorsitzenden sind in der Lage die Vorgehensweise zu erklären. Kümmern müssen sich die Betreffenden selbst.
In einem abschließenden Punkt tauschten die Teilnehmer Informationen zu den Tarifverhandlungen aus. Hier waren es vor allem rechtliche Aspekte. Grundsätzlich liegen Arbeitskampfmaßnahmen nicht in der Hand von Personalräten sondern werden durch Gewerkschaften organisiert. Anfragen werden trotzdem oft an die Personalräte gestellt. Einige rechtliche Aspekte wurden diskutiert. Beamte dürfen nicht streiken, aber sie dürfen in ihrer Freizeit an Veranstaltungen teilnehmen. Das können Tarifbeschäftigte auch erwarten, wenn das Ergebnis auf die Beamten übertragen werden soll. Ein wichtiger Aspekt ist die Solidarität! Beamte dürfen nicht verpflichtet werden, Arbeitsausfall, der durch Streik entsteht zu übernehmen. Dann sollten sie das auch nicht freiwillig tun!
Unsere Ziele für die Tarifverhandlungen werden eine lineare Komponente (Zuwachs) sein. Einmalzahlungen sind kein Ziel der Gewerkschaften, da sie nicht entgelttabellenwirksam sind. Die Argumente liegen diesmal eindeutig bei den Gewerkschaften. Inflation, Kriegsauswirkungen, Migration, Erhöhung der Arbeitsbelastung durch Fachkräftemangel. Es reicht nicht, von Wertschätzung zu reden. Ein Einkommensverlust unter diesen Bedingungen wäre eine Zumutung. Erfahrungsgemäß werden wir uns auf harte Auseinandersetzungen einstellen müssen. Die Besonderheit bei unseren Tarifverhandlungen ist, dass es nicht, wie bei Bund und Kommunen zu einer Schlichtung kommen kann. Die ist von der TdL vor Jahren abgelehnt worden. Das bedeutet für uns zu zeigen, dass wir es ernst meinen mit unseren Forderungen.
Die Vielfalt der Themen und die angeregten Diskussionen ließen die Zeit schnell vergehen. Bei einem gemeinsamen Abendessen und persönlichen Gesprächen klang der Stammtisch aus.
Die Teilnehmenden beschlossen, sich am 20.03.2024 zum nächsten Stammtisch zu treffen.