Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sie erhalten die Musterwidersprüche zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation in Sachsen zu Ihrerer Information nach A nfrage direkt zugesandt.
Wir empfehlen, vorsorglich allen Beamtinnen und Beamten Widerspruch einzulegen, auch wenn dies in den vergangenen Jahren bereits erfolgt ist.
Dies erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch den Besoldungsgesetzgeber in Sachsen durch das 4.
Dienstrechtsänderungsgesetz versucht wurde, die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation in Sachsen wieder herzustellen und sich dadurch eine neue Situation ergeben hat. Wie bereits informiert, bestehen aus Sicht des SBB weiter erhebliche Zweifel, ob die getroffenen Regelungen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen. In den Musterwidersprüchen wird deshalb darauf hingewiesen, dass die Anpassungen durch das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz nicht ausreichen, um die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation in Sachsen sicherzustellen.
Freundliche Grüße
Karen Siwonia
Stellv. Landesvorsitzende
Vorsitzende GK Beamtenrecht im SBB
Theresienstraße 15
01097 Dresden
Tel.: 0351-4716824
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Internet: http://www.sbb.de
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