Mein Mitgliedsausweis digital zur Verfügung haben.
Viele Kolleginnen und Kollegen sind im Besitz eines Smartphones. Darauf befinden sich viele Apps. Die Einbindung von Kundenkarten für die großen Discounter und gar Kreditkarten können da einfach verwaltet werden und stehen bei Bedarf abrufbereit zur Verfügung. Die Frage, wo habe ich meinen Mitgliedsausweis vom LVBS erübrigt sich bei Nutzung einer App.
Wir stellen Ihnen hier Ihren Mitgliedsausweis digital um:
So geht´s:
1. kurze Info per Email an uns
2. wir befüllen Ihren Ausweis und
3. schicken Ihnen als Bild per Email
4. Nun können Sie das Bild in eine App (z.B. Stocard (https://de.wikipedia.org/wiki/Stocard), Wallet, o.ä.) einbinden
Meine Verbandszeitschrift
Sehr geehrte Mitglieder,
in Anbetracht der fortschreitenden Digitalisierung und im Interesse einer nachhaltigen Verbandsführung möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere Mitgliederzeitschrift ab sofort in digitaler Form auf unser Homepage erscheint. Wir werden Sie in geeigneten Aushängen über die Schulgruppenvertreter nach Veröffentlichung informieren.
Lesen Sie die künftigen Ausgaben der Mitgliederzeitschrift unseres Bundesverbandes BvLB ab sofort als E-Magazin in der neuen App.
Ausschließlich mit der App erhalten Sie weitere barrierefreie Zusatzfunktionen:
- Ausdruck einzelner Seiten
- Beiträge teilen
- Lesezeichen setzen (ab Frühjahr 2024 verfügbar)
- Ausgabe herunterladen
- Barrierefrei inkl. Vorlesefunktion, Schriftgröße variabel steuerbar, Wechsel zwischen hell und dunkel Modus
oder im WEB unter: https://kiosk.bvlb.de/
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sie erhalten die Musterwidersprüche zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation in Sachsen zu Ihrerer Information nach A nfrage direkt zugesandt.
Wir empfehlen, vorsorglich allen Beamtinnen und Beamten Widerspruch einzulegen, auch wenn dies in den vergangenen Jahren bereits erfolgt ist.
Dies erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch den Besoldungsgesetzgeber in Sachsen durch das 4.
Dienstrechtsänderungsgesetz versucht wurde, die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation in Sachsen wieder herzustellen und sich dadurch eine neue Situation ergeben hat. Wie bereits informiert, bestehen aus Sicht des SBB weiter erhebliche Zweifel, ob die getroffenen Regelungen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen. In den Musterwidersprüchen wird deshalb darauf hingewiesen, dass die Anpassungen durch das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz nicht ausreichen, um die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation in Sachsen sicherzustellen.
Freundliche Grüße
Karen Siwonia
Stellv. Landesvorsitzende
Vorsitzende GK Beamtenrecht im SBB
Theresienstraße 15
01097 Dresden
Tel.: 0351-4716824
E-Mail:
Internet: http://www.sbb.de





