Satzung
Beitragsordnung
Unsere Beitragsordnung
§ 1 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich für
Vollbeschäftigte Mitglieder 10,00 €
Teilzeitbeschäftigte Mitglieder 10,00 €
Mitglieder im Ruhestand 5,00 €
Mitglieder im Erziehungsurlaub oder Elternzeit 5,00 €
Referendare 2,00 €
Studenten 1,00 €
Fördernde Mitglieder nach Vereinbarung
Mitglieder ohne eigenes Einkommen: Entsprechend Vorstandsbeschluss
§ 2 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum Beginn eines Quartals fällig.
§ 3 Beitragserhebung
Der Mitgliedsbeitrag wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
§4 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde am 27. November 2009 durch die Vertreterversammlung beschlossen und tritt zum 01. Januar 2010 in Kraft.
Rechtsschutzordnung
Schiedsordnung
Unsere Schiedsordnung