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    Reisekostengesetz - die Neuerungen im Überblick

    Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Mit der Wertschätzungsoffensive des Freistaates Sachsen wurde das Reisekostengesetz angepasst.

    Die wesentlichen Änderungen sind:

    • Die Wegstreckenentschädigung für die Nutzung des privaten Kfz ohne triftige Gründe steigt auf 20 ct/km. (§ 5 Absatz 1)
    • Die Wegstreckenentschädigung für die Nutzung des privaten Kfz mit triftigen Gründen steigt auf 35 ct/km. (§ 5 Absätze 2 und 3)
    • Die Mitnahmeentschädigung erhöht sich auf 4 ct je Person und km. (§ 5 Absatz 5)
    • Die Wegstreckenentschädigung für die Nutzung des privaten Fahrrades steigt auf 10 ct/km. (§ 5 Absätze 6)
    • Die Übernachtungskostenerstattungsgrenze wird auf 90 Euro angehoben. (§ 7 Absatz 1)
    • Es wird eine Übernachtungspauschale in Höhe von 20 Euro eingeführt, wenn keine Kosten geltend gemacht werden. (§ 7 Absatz 2)

    Aktuell sind die Formulare noch in der Anpassung durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen. Und leider scheint eine digitalisierte Abrechnung über das Schulportal immer noch nicht in greifbare Nähe zu rücken. Insofern muss davon auszugehen sein, dass die Abrechnungszeiträume, die mitunter sechs Monate von der Einreichung der vollständigen Unterlagen bis zur Auszahlung je nach Standort dauern, sich nicht verkürzen.

    Gern nehmen wir Ihre konkreten Beschwerden dazu auf und setzen uns für eine zeitnahe Erstattung der Kosten ein.


     

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