Bisher ist das LASuB mit der Genehmigung von Teilzeit relativ moderat umgegangen. Es gab Zeiten, da war Teilzeit ausdrücklich gewünscht. Seit letztem Schuljahr hat hier bedingt durch Lehrermangel und Verbeamtung ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Man beruft sich nun wieder auf die gesetzlichen Bestimmungen, um Teilzeit zu regulieren.
Auf jeden Fall sollte man den Antrag stellen und ihn auch begründen. Bei gesundheitlichen Problemen muss man nicht ins Detail gehen. Es genügt dabei, auf Ausfallzeiten vor der Teilzeit hinzuweisen und damit zu zeigen, dass die Teilzeit der derzeitigen Belastbarkeit entgegenkommt. Weiterhin gilt es zu brachten, dass sich die Fristen geändert haben.
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